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Was ist beim Immobilienkauf im Notarvertrag alles geregelt?

Beim Kauf einer Immobilie ist der Notarvertrag ein wichtiger Bestandteil des Prozesses. In diesem Vertrag werden alle wichtigen Punkte und Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer festgehalten. Im Folgenden werden einige der wichtigsten Punkte im Notarvertrag erläutert.

Der Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten

Im Notarvertrag wird der Kaufpreis der Immobilie festgelegt und vereinbart, wie und wann dieser gezahlt wird. Hier wird auch festgelegt, ob der Kaufpreis in einer Summe oder in Raten gezahlt wird.

Die Übergabe der Immobilie

Im Notarvertrag wird geregelt, wann und wie die Immobilie an den Käufer übergeben wird. Hier werden auch eventuelle Mängel oder Schäden festgehalten, die der Käufer bei der Übergabe bemerkt hat.

Die Lasten und Beschränkungen der Immobilie

Im Notarvertrag werden alle Lasten und Beschränkungen festgehalten, die auf der Immobilie lasten. Hierzu gehören zum Beispiel Grundschulden, Hypotheken oder Dienstbarkeiten.

Die Haftung und Gewährleistung

Im Notarvertrag wird festgehalten, wer für eventuelle Mängel an der Immobilie haftet und welche Gewährleistungen gelten. Hier wird auch vereinbart, ob der Verkäufer für versteckte Mängel haftet.

Die Nebenkosten

Im Notarvertrag wird festgehalten, wer die Nebenkosten des Immobilienkaufs trägt. Hierzu gehören zum Beispiel die Kosten für den Notar, den Makler, die Grunderwerbsteuer und die Eintragung ins Grundbuch.

Die Eintragung ins Grundbuch

Im Notarvertrag wird auch vereinbart, wann und wie die Eintragung des Käufers ins Grundbuch erfolgt. Hier wird auch geregelt, wer die Kosten für die Eintragung trägt.

Fazit

Der Notarvertrag ist ein wichtiger Bestandteil des Immobilienkaufs und regelt alle wichtigen Punkte und Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer. Hier werden unter anderem der Kaufpreis, die Übergabe der Immobilie, die Lasten und Beschränkungen, die Haftung und Gewährleistung, die Nebenkosten und die Eintragung ins Grundbuch festgelegt. Es ist wichtig, den Notarvertrag sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen.

Autor: R. G.


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